
Praxis für Logopädie Anna Metzner
Wir sind für Sie da
Sollten Sie, Ihr Kind, oder eine/r Ihrer Angehörigen eine logopädische Behandlung benötigen, melden Sie sich gerne über unser Kontaktformular an. Wir melden uns zeitnah zurück und machen Ihnen einen Terminvorschlag bzw. nehmen Sie auf unsere Warteliste auf.
Für die Behandlung benötigen wir eine "Heilmittelverordnung" vom Arzt. Diese muss zum ersten Termin bei uns vorliegen. Ab Ausstellungsdatum ist die Verordnung 28 Tage gültig.
Für einen Hausbesuch muss dies extra auf der Verordnung angekreuzt sein. Bitte beachten Sie, ob bei Ihnen eine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Dies muss ebenfalls auf der Verordnung angekreuzt sein und wir benötigen dazu Ihren Befreiungsnachweis der Krankenkasse.
Privatversicherte gehen für die Behandlung über eine Privatverordnung in Vorleistung. Dafür unterschreiben Sie im Vorfeld eine Honorarvereinbarung. Wieviel Sie von ihrer Kasse zurückerhalten hängt von Ihrem vereinbarten Tarif ab. Wir raten Ihnen dazu dies vorab mit ihrer Kasse zu klären.
Termine sagen Sie bitte 24 h vorher ab, andernfalls müssen wir Ihnen die Ausfallkosten leider in Rechnung stellen. §615 BGB
Die detaillierten Schritte zur logopädischen Behandlung finden Sie
Kontakt
Ruhlsdorfer Str. 89 a
14513 Teltow
0151- 295 708 59